Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Ein Thema, das die Landessynode weiterhin intensiv beschäftigt, ist der Umgang mit sexualisierter Gewalt. Dabei geht es sowohl um Prävention als auch um die Frage, wie im Verdachtsfall gehandelt wird und wie zurückliegende Fälle aufgearbeitet werden.
Auf dieser Tagung haben wir dazu einen wichtigen Beschluss gefasst: Einstimmig verabschiedete die Landessynode das erste Kirchengesetz zur Prävention sexualisierter Gewalt. Es tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und schafft eine verbindliche gesetzliche Grundlage für Prävention, Intervention und Aufarbeitung.
Ein wichtiger Bestandteil sind verpflichtende Präventionsschulungen. In der Beratung wurde deutlich, dass diese künftig alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden betreffen. Inzwischen konnten mehr als 27.000 Mitarbeitende in der Landeskirche geschult werden.
Vorgestellt wurde außerdem ein neuer Interventionsplan. Er beschreibt, welche Schritte bei einem Verdacht oder konkreten Fall zu unternehmen sind und welche Stellen zuständig sind. Den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen steht damit ein klarer Handlungsrahmen für den Ernstfall zur Verfügung.
Auch die Aufarbeitung bleibt ein wichtiger Teil der Arbeit. Geplant sind unter anderem drei unabhängige externe Studien. Außerdem sollen die vorhandenen Informationen zu bereits bekannten Fällen systematisch in sogenannten Kurzdossiers aufgearbeitet werden. In der Aussprache habe ich mich dafür ausgesprochen, dass diese Aufarbeitung nicht an zu eng gesetzten Kostengrenzen scheitern darf.
Weiter beschäftigt uns die Frage, wie Menschen, die selbst sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext erfahren haben, dauerhaft an den weiteren Prozessen beteiligt werden können.